Versetzungsordnung

Erstellt gemäß Versetzungsordnung i.d.F.v. 14.März 2000 von H.Beckmann 12/08
Anzahl Kernfach Maßgeb.
Fach
Ausgleich
eine 6 kein Ausgleich
eine 5 3 in Kernfach
eine 6 2 oder 3 3 in maßgebenden Fächern
eine 5 3 in maßgebendem Fach
zwei 6 6 kein Ausgleich
zwei 6 5 kein Ausgleich
zwei 5 5 2 2 in Kernfächern
zwei 6 6 kein Ausgleich
zwei 6 5 kein Ausgleich
zwei 5 6 a) 2 in Kernfach und 1 in maßgeb. Fach
b) 2 in Kernfach und 2 2 in maßgeb. Fach
zwei 5 5 a) 2 in Kernfach und 2 in maßgeb. Fach
b) 2 in Kernfach und 3 3 in maßgeb. Fach
zwei 6 6 a) 1 1 in maßgebendem Fach
b) 1 2 2 in maßgebendem Fach
c) 2 2 2 2 in maßgebendem Fach
zwei 6 5 a) 1 2 in maßgebendem Fach
b) 1 3 3 in maßgebendem Fach
c) 2 2 2 in maßgebendem Fach
d) 2 2 3 3 in maßgebendem Fach
zwei 5 5 a) 2 2 in maßgebendem Fach
b) 2 3 3 in maßgebendem Fach
c) 3 3 3 3 in maßgebendem Fach
drei kein Ausgleich

Kernfächer sind Deutsch, Mathe, Latein, Englisch, Französisch, Griechisch (außerdem im N-Profil NWT in Klasse 8 bis 10 und Physik in Klasse 11)
Maßgebende Fächer sind alle Unterrichtsfächer
Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note maßgebend.

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